Bagatelleingriffe

Mit Dekret des Landeshauptmanns vom 6. November 1998, Nr. 33 wurden diese geringfügigen Eingriffe definiert....

Veröffentlichungsdatum:

02.01.2022

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Mit Dekret des Landeshauptmanns vom 6. November 1998, Nr. 33 wurden diese geringfügigen Eingriffe definiert.

Mit Beschluss der Landesregierung vom 25. September 2000, Nr. 3489 wurden die geringfügige Eingriffe für Erdbewegungen und Materialablagerungen mit geringer hydrogeologisch-forstlicher oder umweltbelastung definiert, welche von jeder Ermächtigung des Raumordnungs-, des Forst- und des Landschaftsschutzgesetzes ausgenommen sind.

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2024, 08:45 Uhr

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