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Die Gemeindekommissionen haben die Aufgabe, in den jeweils festgelegten Bereichen zu beraten, zu recherchieren, zu prüfen, zu fördern und Vorschläge zu unterbreiten.
Ergebnisse: 7
Die Gemeindekommission für Landschaft, 2018 eingeführt und 2025 neu ernannt, erstellt nicht-bindende Stellungnahmen zu Landschaftsgenehmigungen und bindende für Photovoltaikanlagen.
Die GKRL, 2018 eingeführt und 2025 neu ernannt, wird vom Bürgermeister geleitet. Sie gibt Stellungnahmen zu Raum- und Gefahrenzonenplänen sowie Gebäudeprojekten ab.
Die Gemeindekommission für Landschaft (GKRL), 2018 eingeführt, gibt nicht bindende Stellungnahmen zu Bauvorhaben ab.
Die Gemeindewahlkommission, nach DPR 223/1967 geregelt, wird vom Gemeinderat gewählt. Sie besteht aus dem Bürgermeister und 3 effektiven sowie 3 Ersatzmitgliedern.
Die Kommission für Laienrichterverzeichnisse (Gesetz 287/1951) besteht aus dem Bürgermeister (Vorsitz) und zwei Gemeinderäten. Sie erstellt Listen geeigneter Bürger für Geschworenengerichte.
Die vom Gemeinderat ernannte Lawinenwarnkommission berät den Bürgermeister bei Lawinengefahr, analysiert Risiken und schlägt Maßnahmen vor. Sie kann Sperrungen empfehlen.